Badeordnung Freibad Bachheim 


1. Zweck, Geltungsbereich 

  • Die Badeordnung soll Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad Bachheim gewährleisten. 
  • Sie ist für alle Benutzenden der Anlage verbindlich.

2. Badegäste / Haftung 

  • Die Benutzung des Freibades steht grundsätzlich jedermann offen, ausgenommen Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Hautausschlägen. 
  • Der Aufenthalt im Freibad und die Benutzung der Anlagen erfolgen auf eigene Verantwortung. Die Gemeinde Beromünster übernimmt bei Unfällen keine Haftung. 
  • Kinder unter 10 Jahren müssen von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden. 
  • Die Aufsicht über die Kinder im Freibad obliegt den Eltern bzw. der erwachsenen Begleitperson. Die Aufsichtspflicht kann nicht an die Wasseraufsichtsperson delegiert werden. 
  • Nichtschwimmer müssen von einer erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden.
  • Fahrzeuge sind auf den signalisierten Parkplätzen abzustellen. 

3. Wasseraufsicht 

  • Die Wasseraufsicht wird durch die Wasseraufsichtsperson nur teilweise ausgeübt. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. 
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine dauernde Aufsicht gewährleistet wird. 

4. Eintrittsgebühren 

  • Die Eintrittspreise sind beim Eingang des Freibades angeschlagen. Gelöste Eintritte und Saisonkarten werden nicht zurückgenommen, verlorene nicht ersetzt. 

5. Spielplatz 

  • Der dem Freibad angegliederte Spielplatz darf nur von Kindern mit ihren Begleitpersonen benutzt werden. 

6. Betriebszeiten 

  • Der Badebetrieb dauert in der Regel von Muttertag bis Bettag. 
  • Die Öffnungszeiten sind bei der Kasse angeschlagen und werden auf der Homepage der Gemeinde Beromünster publiziert. 
  • Ab Lufttemperatur 20° C und schönem Wetter ist die Badi geöffnet. Bei Lufttemperaturen zwischen 17° C – 19° C liegt es im Ermessen der Betriebsleitung, ob die Badi geöffnet wird. Bei kalter und regnerischer Witterung wird der Betrieb eingestellt. 

7. Ordnungsvorschriften 

  • Musik- und Radiogeräte dürfen in der Anlage nur betrieben werden, wenn diese die anderen Badegäste nicht stören. 
  • Für Wertsachen wird nicht gehaftet, auch wenn diese in geschlossenen Garderobekästen oder Kabinen aufbewahrt werden. 
  • Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben. Nach Abschluss der Saison verfügt die Betriebsleitung über nicht abgeholte Gegenstände. 
  • Es ist in jeder Beziehung auf die Mitbenutzenden Rücksicht zu nehmen. 

8. Hygienische Vorschriften 

  • Jeder Badegast hat vor der Benutzung des Schwimmbeckens zu duschen. 
  • Jegliche Verunreinigung der Anlage und des Schwimmbeckens ist verboten. 
  • Im Wasser ist das Tragen von Unterwäsche und von Strassenkleidung nicht gestattet. 
  • Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist verboten. 

9. Unfallverhütung 

  • Das Badeareal ist in eine Liege- und eine Spielwiese eingeteilt. Diese sind entsprechen zu benutzen. 
  • Das seitliche Hineinspringen ins Schwimmbecken ist nicht erlaubt. 
  • Das Hineinstossen oder Hineinwerfen von Personen ins Schwimmbecken ist verboten. 
  • Da Rutschgefahr besteht, darf nicht um das Schwimmbecken gerannt werden. 

10. Kiosk 

  • Im Freibad wird ein Kiosk geführt. Die Betriebsleitung hat das alleinige Recht, auf dem Areal des Freibades Esswaren und Getränke zu verkaufen. 
  • Ein separater Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Beromünster, vertreten durch den Gemeinderat als Eigentümerin, und der Betriebsleitung regelt alle Belange.

11. Schulklassen 

  • Die Aufsicht der Schulklassen im Freibadareal obliegt der Lehrperson. Die Aufsichtspflicht kann nicht an die Wasseraufsichtsperson delegiert werden. 
  • Die Lehrpersonen begleiten ihre Klassen geschlossen in das Freibad. Allfällige Fahrräder und Mofas sind ordentlich in den Veloständern und entlang dem Zaun beim Eingang abzustellen. 
  • Nach Abschluss der Unterrichtszeit versammelt die Lehrperson die Klasse vor dem Eingang der Badi und beendet den Unterricht offiziell. 
  • Nach Schulschlussende und Wiedereintritt in die Badi bezahlen die Schülerinnen und Schüler den ordentlichen Eintritt. 
  • Bei Benützung durch die Schulklassen ausserhalb der Öffnungszeiten zum ordentlichen Schwimmunterricht nach Stundenplan informiert die Lehrperson vorgängig den Leiter Werkdienst und die Betriebsleitung. Spezielle Regelungen Sporttag 
  • Wird die Badi für den Sporttag benützt, sind die vorgesehenen Tage mit dem Leiter Werkdienst und der Betriebsleitung abzusprechen. Die Betriebsleitung muss sich mit der Durchführung einverstanden erklären. 
  • Die Schülerinnen und Schüler sind anzuweisen, ihre Fahrräder und Mofas korrekt abzustellen. Die Betriebsleitung veranlasst, falls nötig, das Mähen der Wiese. Der Zufahrtsweg für Krankenwagen und Lieferanten muss jederzeit gewährleistet sein. 
  • Das Aufräumen der Badi gehört zu den Aufgaben der veranstaltenden Lehrpersonen. Sie haben die Pflicht, das benutzte Gelände sauber zu verlassen. 

12. Straf- und Schlussbestimmungen 

  • Das Betreten der Anlage ausserhalb der Betriebszeit ist verboten. Der Gemeinderat kann Ausnahmen auf schriftliches Gesuch bzw. aufgrund eines Nutzungsvertrages hin bewilligen. 
  • Personen, die gegen die Baderegeln verstossen oder den Weisungen der Wasseraufsichtspersonen und der Betriebsleitung nicht Folge leisten, können aus der Anlage weggewiesen und gegebenenfalls mit einem Besuchsverbot belegt werden. 
  • Für Beschädigungen und Verunreinigungen haften die Fehlbaren, für Minderjährige die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. 
  • Für Schulklassen und Jugendgruppen ist deren Leiter / deren Leiterin verantwortlich.

13. Aufhebung bisherigen Rechts 

  • Diese Badeordnung ersetzt diejenige vom 28. Mai 2014. Sie tritt ab 31. Januar 2020 in Kraft. 


Beromünster, 30. Januar 2020 GEMEINDERAT BEROMÜNSTER 
Der Gemeindepräsident: Hans-Peter Arnold
Der Gemeindeschreiber: Daniel Bucher